Externer Datenschutzbeauftragter

Im Zuge der DSGVO haben wir uns sehr intensiv mit diesem Thema auseinander gesetzt und sind zu dem Schluss gekommen, dass Absicherung und Datenschutz sehr gut zusammen passen. In diesem Zusammenhang haben wir unser Netzwerk mit kompetenten und langjährig erfahrenen Partnern rund um das Thema „externer Datenschutzbeauftragter“ erweitert.

Bei Interesse kommen Sie gerne auf uns zu und wir erörtern gemeinsam, ob wir für Ihr Unternehmen in diesem Bereich einen Mehrwert bieten können. Unser Netzwerk besteht aus IT-Spezialisten, sowie Anwaltskanzleien, damit Sie im Falle eines Falles nicht auf sich allein gestellt sind.

Was ist ein externer Datenschutzbeauftragter (DSB)?

Der externe Datenschutzbeauftragte (DSB) wird im Rahmen eines Dienstleistungsverhältnisses für das Unternehmen tätig und kann die Aufgabe des betrieblichen Datenschutzbeauftragten im Rahmen der Bestellungspflicht übernehmen. Ein externer Datenschutzbeauftragter als externer Dienstleister ist ein zertifizierter, hoch qualifizierter Experte im Bereich Datenschutz. Sein Wissen im Datenschutzrecht ist immer auf dem neuesten Stand und sichert so eine hohe Beratungskompetenz. Zur Ausübung seiner Tätigkeit ist der externe Datenschutzbeauftragte neben dem Datenschutzrecht auch mit den angrenzenden Vorschriften wie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG),  Telekommunikationsgesetz (TKG) und dem Telemediengesetz (TMG) sowie benachbarten Bereichen des IT-Rechts vertraut. Die Rolle des Datenschutzbeauftragen gewinnt dabei durch die neue Grundverordnung (kurz: DSGVO) zunehmend an Relevanz, wie auch der Praxishilfe der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit zu entnehmen ist.  Ein externer Datenschutzbeauftragter arbeitet praxisorientiert, hoch effizient und ist für das Unternehmen jederzeit verfügbar. Die Grundlage seiner Tätigkeit ist ein kostentransparenter Dienstleistungsvertrag, dessen Laufzeit variabel festgelegt werden und der auch beendet werden kann.

Welche möglichen Aufgaben hat der externe Datenschutzbeauftragte (DSB)?

Zusammengefasst ist es Aufgabe des externen Datenschutzbeauftragten, im Betrieb eine gesetzeskonforme, sachgerechte Datenschutzstruktur und -organisation zu realisieren. Es geht um folgende Punkte:

  • Gewährleistung des externen und internen Datenschutzes im Unternehmen
  • Aufbau, Kontrolle und Prüfung der Datensicherheit und Datenverarbeitung im Unternehmen
  • Management von Reputation und Auftreten des Unternehmens im Datenschutz
  • Gewährleistung der Unternehmenssicherheit (z.B. Vorabkontrolle)
  • Hinweis der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis sowie die Bereitstellung von Arbeitshilfen
  • Beratung zur Auftragsdatenverarbeitung
  • Erstellung Verfahrensverzeichnisse
  • Erfassung von Kernprozessen und Verarbeitungen
  • Aufbau und Organisation von datenschutzkonformen IT-Strukturen
  • Schulung und Unterweisung der Unternehmensmitarbeiter im Datenschutz
  • Hinweise zur automatisierten Datenverarbeitung
  • Beratung der Geschäftsführung in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten
  • Folgenabschätzung zu datenschutzrechtlichen Prozessen
  • Zusammenarbeit mit datenschutzrechtlichen Kontrollbehörden im Auftrag des Unternehmens
  • Datenschutzberatung sowie Datenschutzorganisation im fortlaufenden Tagesgeschäft
  • Sensibilisierung der Mitarbeiter für das Thema Datenschutz (Verarbeitungen personenbezogener Daten)
  • Beratung zu Arbeitnehmerdatenschutz sowie Arbeitgeberdatenschutz

Der externe Datenschutzbeauftragte (DSB) ist ein zuverlässiger Berater und Ansprechpartner in allen datenschutzrechtlichen Angelegenheiten. Er hat dabei auch den Vorteil, als betriebsexterne Person vieles aus einer übergeordneten Perspektive zu sehen. Seine Arbeit ordnet sich nicht etwaigen datenschutzfremden internen Unternehmensinteressen unter. Vor allem der Geschäftsführung steht ein externer Datenschutzbeauftragter deshalb als besonders objektiver Partner zur Seite.

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