3 häufige Versichertenfragen rund um Corona
Das neuartige Coronavirus wirft die Pläne und das Leben der meisten Menschen derzeit weitgehend
über den Haufen. Damit stellen sich in manchen Bereichen auch Fragen nach Versicherungsschutz.
Insbesondere drei Anliegen tragen Versicherte häufig vor – hier sind die Antworten:
– Zahlt meine Auslandskrankenversicherung, wenn ich mich mit dem neuen Coronavirus
infiziert habe?
Die meisten Versicherungen übernehmen die Kosten der medizinisch notwendigen
Behandlungen, wenn die Erkrankung nicht schon vor der Abreise ins Ausland vorlag. Klarheit
verschafft aber nur ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Dort ist auch festgelegt, ob
Aufenthalte in Ländern abgesichert sind, für die eine Reisewarnung besteht, und was bei
einem Aufenthalt gilt, der zwangsweise länger dauert als eigentlich von der Versicherung
gedeckt.
– Übernimmt meine Krankenversicherung die Kosten für einen Coronatest?
Die Kosten für einen Coronatest werden übernommen, wenn er ärztlich angeordnet wird –
nicht aber, wenn ein Patient sich ohne Anraten eines Arztes testen lässt.
– Muss meine Reiserücktrittsversicherung einspringen, wenn ich Angst vor Corona habe?
Nein, die Angst vor einer Ansteckung zählt nicht zu den abgedeckten Rücktrittsgründen,
lediglich eine bereits eingetretene Erkrankung oder ein Ereignis wie ein Wohnungsbrand
oder der Tod eines nahen Angehörigen berechtigen zum Kostenersatz. Die akzeptierten
Gründe unterscheiden sich von Tarif zu Tarif – allgemein gilt aber, dass der Anlass für die
Absage der Reise unerwartet aufgetreten sein muss.
Sparkassen müssen bei Kündigungsangeboten sauber aufklären
Die in vergangenen Jahrzehnten abgeschlossenen Sparverträge mit ihren hohen Verzinsungen
werden für immer mehr Sparkassen zu einem Klotz am Bein. In der andauernden Niedrigzinsphase
sind nämlich kaum sichere Geldanlagen mit vergleichbar hohen Renditen zu bekommen. Daher
bieten einige Sparkassen ihren Kunden eine – auf den ersten Blick stattliche – Geldsumme an, wenn
diese ihre Verträge kündigen. Im Allgemeinen entgeht den Kunden dabei aber eine deutlich höhere
Summe, die je nach Vertrag durchaus fünfstellig sein kann.
Verbraucherschützer haben daher die Sparkasse Bodensee kürzlich erfolgreich abgemahnt. In
zukünftigen Kündigungsangeboten soll deutlicher erklärt werden, worauf die Kunden im Gegenzug
für die Einmalzahlung verzichten. Bisher wurde diese nicht unerhebliche Information in den
Angebotsschreiben verschwiegen. Dennoch enthielten sie den Bestätigungshinweis, die Kunden
seien eingehend über den Sachverhalt aufgeklärt worden. Die Sparkasse Bodensee hat auf die
Abmahnung hin eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Lebensversicherungen sind plötzlich wieder angesagt
Der klassischen Lebensversicherung wurde seit Beginn der Niedrigzinsphase ein Tod auf Raten
prophezeit, da sie wenig Rendite abwirft. Der sogenannte Garantiezins liegt aktuell bei 0,9 Prozent
und wird voraussichtlich in absehbarer Zeit noch weiter abgesenkt. Dessen ungeachtet vermeldete
der Versicherer-Gesamtverband (GDV) kürzlich Zahlen für das Geschäftsjahr 2019, die das Segment
sehr lebendig und putzmunter erscheinen lassen: Um satte 11,3 Prozent legten die Beiträge auf
102,5 Milliarden Euro zu. Zu verdanken ist das allein dem Einmalbeitragsgeschäft, das um 37 Prozent
wuchs. Versicherungen gegen laufenden Beitrag stagnierten dagegen (–0,1 Prozent).
Offenbar lässt die Angst vor Strafzinsen und der Volatilität der Kapitalmärkte die Anleger wieder die
Vorzüge des Altbewährten entdecken. 2018 hatten die Börsen mit einem dicken Minus
abgeschlossen, was sicherheitsorientierte Investoren erschreckt haben dürfte. Diese akzeptieren
indes immer häufiger – zu mittlerweile über 60 Prozent – modifizierte Garantien anstatt der
herkömmlichen starren 100-Prozent-Zusagen.
Bundesrat will Pauschalreisende besser absichern
Im Zuge der Thomas-Cook-Pleite hat sich herausgestellt, dass die deutsche Rechtslage noch Luft nach
oben hat. Denn die von Gesetzes wegen vorgegebene Versicherungssumme von 110 Millionen Euro
deckt nur einen Teil des tatsächlichen Schadens von über 287 Millionen Euro ab – und verringert sich
zudem um die bereits erstatteten Kosten für Rückführungen von Reisenden. Die rund 220.000
Geschädigten in Deutschland hätten somit bloß 17,5 Prozent ihrer Vorauszahlungen zurückerhalten,
wenn der Bund nicht eingesprungen wäre. Bis Juni will er den Geprellten ihren Schaden ausgleichen,
wofür mit Kosten von mehr als 260 Millionen Euro (inklusive Abwicklungs- und Rechtskosten)
gerechnet wird.
Damit so etwas nicht noch mal passiert, will der Bundesrat eine Gesetzesänderung durchsetzen. Zur
Diskussion stehen zwei Modelle: Beim Individualmodell muss jeder Veranstalter seine
vereinnahmten Vorauszahlungen absichern; das alternative Fondsmodell hingegen deckt die ganze
Branche mit einem riesigen Versicherungstopf ab, in den jedes Reiseunternehmen eine
umsatzabhängige Prämie einzahlt. Der gesetzgeberische Ball liegt nun im Feld der Bundesregierung.
Es ist kompliziert: EU kann sich nicht auf Nachhaltigkeits-Standards einigen
Seit Jahren steigt das Interesse der Anleger an nachhaltigen Investments. Der Wildwuchs auf diesem
Markt ist allerdings unüberschaubar, da nahezu jeder Anbieter seine eigenen NachhaltigkeitsKriterien definiert. Sinnvoll erscheint daher das Vorhaben der EU-Kommission, einheitliche Standards
festzulegen. Damit soll einerseits „Greenwashing“ verhindert werden, also ein „grüner Anstrich“ für
Geldanlagen, die eigentlich kaum oder gar nicht nachhaltig sind. Andererseits sollen vergleichbare
Kriterien grenzüberschreitende Investitionen innerhalb Europas erleichtern.
Doch von Einigkeit sind die Europäer weit entfernt. Das Ergebnis der Suche nach Standards ist daher
bisher ein Sammelsurium eher schwammiger Vorgaben. Ein gravierender Streitpunkt bleibt zum
Beispiel die Atomkraft. Bekanntermaßen belastet sie das Klima kaum, weshalb die Franzosen sie als
nachhaltig einordnen. Deutsche oder österreichische nachhaltige Fonds dagegen klammern Kernkraft
in der Regel aus, wegen ihres ungelösten Entsorgungsproblems und der Verstrahlungsrisiken. Ein
Konsens ist nicht in Sicht. Damit bleibt es weiterhin den Anlegern und ihren Beratern überlassen,
genau hinzuschauen und gemäß eigenen Kriterien eine Auswahl zu treffen.